Timmendorfer Strand - Fragen zur Pressekonferenz am 11.01.2012 bzgl. der Vertragsunterzeichnung mit der  RWE AG, Essen

 

  1. Es wäre interessant zu erfahren, welche Art von Standort mit Anzahl von Mitarbeitern vom RWE-Konzern in Timmendorfer Strand eingerichtet werden soll?

    a.)  Reiner Netzbetriebsstandort. (Hierbei werden die zusätzlichen Standortkosten zu höheren  Netznutzungsentgelten führen, die letztendlich von den Endkunden bezahlt werden müssen.)

    b.)  Ein RWE- Vertriebsstützpunkt. ( Beinhaltet lokale Wirtschaftsförderung durch RWE als Gegenleistung für die Konzessionierung des Netzbetreibers. Dabei ist jedoch § 3 Abs.2 Nr.1 KAV „Verordnung über Konzessions-Abgaben für Strom und Gas“ zu beachten.  Es handelt sich dabei um nicht zugelassene unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährte Finanz- und Sachleistungen.)

  2. Welche Gesellschaftsform mit Beteiligungsverhältnisse ist für den Netzbetreiber vorgesehen ?

  3. Wann findet die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung und darüber hinaus  über die Entscheidungsgründe der Gemeinde Timmendorfer  Strand  für den Vertrag mit RWE statt ?

  4. Wie sehen Vertragsvereinbarungen (change of control) bei  rechtlichen Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse von RWE AG aus ?( Kündigungsrechte, etc.).

  5. Wie sieht im einzelnen die zielorientierte RWE Lobbyarbeit (Sponsoring) in der Lokalpolitik für Timmendorfer  Strand aus ?

  6. Wird dieses auch schon einmal dazu führen, daß politische Entscheidungen der Kommune, z.B. für das Straßenbeleuchtungssystem, beeinflusst werden könnten?.

  7. Sind Vertragsvereinbarungen bzgl. eines Netzrückkaufes durch die Kommune innerhalb der Vertragslaufzeit abgeschlossen worden ?