Timmendorfer Strand - Fragen zur Pressekonferenz am 11.01.2012 bzgl. der Vertragsunterzeichnung mit der RWE AG, Essen
- Es wäre interessant zu erfahren, welche Art von Standort mit Anzahl von Mitarbeitern vom RWE-Konzern in Timmendorfer Strand eingerichtet werden soll?
a.) Reiner Netzbetriebsstandort. (Hierbei werden die zusätzlichen Standortkosten zu höheren Netznutzungsentgelten führen, die letztendlich von den Endkunden bezahlt werden müssen.)
b.) Ein RWE- Vertriebsstützpunkt. ( Beinhaltet lokale Wirtschaftsförderung durch RWE als Gegenleistung für die Konzessionierung des Netzbetreibers. Dabei ist jedoch § 3 Abs.2 Nr.1 KAV „Verordnung über Konzessions-Abgaben für Strom und Gas“ zu beachten. Es handelt sich dabei um nicht zugelassene unentgeltlich oder zu einem Vorzugspreis gewährte Finanz- und Sachleistungen.) - Welche Gesellschaftsform mit Beteiligungsverhältnisse ist für den Netzbetreiber vorgesehen ?
- Wann findet die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung und darüber hinaus über die Entscheidungsgründe der Gemeinde Timmendorfer Strand für den Vertrag mit RWE statt ?
- Wie sehen Vertragsvereinbarungen (change of control) bei rechtlichen Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse von RWE AG aus ?( Kündigungsrechte, etc.).
- Wie sieht im einzelnen die zielorientierte RWE Lobbyarbeit (Sponsoring) in der Lokalpolitik für Timmendorfer Strand aus ?
- Wird dieses auch schon einmal dazu führen, daß politische Entscheidungen der Kommune, z.B. für das Straßenbeleuchtungssystem, beeinflusst werden könnten?.
- Sind Vertragsvereinbarungen bzgl. eines Netzrückkaufes durch die Kommune innerhalb der Vertragslaufzeit abgeschlossen worden ?
Kommentare
Für RWE Deutschland ist das Abkommen der erste Wegenutzungsver trag in Schleswig-Holst ein. Der Wegenutzungsver trag wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2012 abgeschlossen. Er schließt die Möglichkeit der Gründung einer gemeinsamen Strom-Netzgesel lschaft ein, an der die Gemeinde Timmendorfer Strand mit 49 Prozent und RWE Deutschland mit 51 Prozent beteiligt würden.
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